Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen seit 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden.

  • Betroffen sind alle Campingfahrzeuge und Mobilheime mit Flüssiggasanlagen
  • Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen

Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Fahrzeugen Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese regelmäßig überprüfen lassen.

Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, wenn unbeabsichtigt Gas austritt.

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Übergangsfrist abgelaufen: Alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage müssen nun verpflichtend eine gültige Prüfbescheinigung vorweisen. Ohne diesen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme und Reparaturen .

Die Begutachtung kann durch mich als anerkannte Sachkundiger vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden. Die Preise liegt bei ca.50 Euro, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.

Auf der Website des Deutschen Verbands Flüssiggas bin ich als Sachkundiger registriert.